Mitgliedschaft und Beitragsordnung
- Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Beitragszahlung verpflichtet. Der Beitrag ist Bringschuld.
- Der Beitrag wird durch die Schützengilde laut Anhang erhoben.
- Der Beitrag ist jährlich bis zum 31. März zu zahlen. Wer seinen Beitrag bis zum 30.09. des Kalenderjahres trotz zweimaliger gebührenpflichtiger Mahnung nicht bezahlt hat, wird zum Jahresende ausgeschlossen.
- Jedes Mitglied der Gilde kann auf schriftlichen Antrag beim Vorstand eine Ratenzahlung (quartalsweise) beantragen. In diesen Fall hat die Zahlung immer am ersten Tag des Quartals zu erfolgen.
- Erwachsene und Rentner, die den Antrag stellen, in der Gilde aufgenommen zu werden, haben eine Aufnahmegebühr und eine Investitionspauschale laut Anhang der Beitragsordnung zu zahlen.
- Jedes Mitglied ab 18 Jahre hat im Kalenderjahr zur Pflege und Erhaltung der Gildeanlagen Arbeitsleistungen zu erbringen. Für nicht erbrachte Arbeitsleistung wird von der Gilde eine Gebühr laut Anhang der Beitragsordnung erhoben.
- Die Beitragsordnung tritt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung mit Wirkung vom 25.01.2020 in Kraft. Die Beitragsordnung vom 29.01.2017 wird außer Kraft gesetzt.
Sportschützen
Schüler-/innen (12-16 Jahre)
Jugendliche (17-20 Jahre) ohne Einkommen
Auszubildende & Studenten bis 25 Jahre (mit Nachweis)
Sportschützen
passives Mitglied
Ehepaare
Partnerverein Rendsburg
Beitrag
30,00 €
50,00 €
73,00 €
133,00 €
75,00 €
206,00 €
25,00 €
Königskasse
7,50 €
7,50 €
15,00 €
15,00 €
–
30,00 €
–
Investitionsumlage
–
–
12,00 €
12,00 €
–
24,00 €
–
einmalige Aufnahmegebühr
Arbeitsstunden für Sportschützen
nichterbrachte Arbeitsleistung
150,00 €
12 Stunden / Jahr
5,00 € / Stunde