Kaiserordnung der Rathenower Schützengilde von 1830 e.V.

§1
Diese Kaiserordnung ist eine Ergänzung zur Satzung der Rathenower Schützengilde von 1830 e.V.

§2
Die Kaiserordnung regelt den Ablauf und die Bedingungen des Kaiserschießens und die Aufgaben

§3
Kaiserschießen
Das Kaiserschießen findet im Jahr 2010 zum ersten mal statt, ansonsten alle fünf Jahre. Für die Vorbereitung und Durchführung ist der amtierende König verantwortlich.

Folgende Bedingungen gelten für das Kaiserschießen:

  1. Der amtierende König führt das Schießen durch.
  2. Die Teilnehmer am Kaiserschießen müssen alle einmal Schützenkönig oder Jugendkönig der RSG gewesen sein und noch Mitglied der Gilde sein.
  3. Die Wettkampfbedingungen anerkennen.
  4. Eine neue Kaiserscheibe zu stiften.

§4
Vorstandssitzungen
Der amtierende Kaiser hat das Recht an allen Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen, an welcher er durch den Vorstand eingeladen wird.

§5
Festausschuss
Der amtierende Kaiser ist in seiner Amtszeit automatisches Mitglied im Festausschuss der Gilde. An Sitzungen des Ausschusses hat der Kaiser teilzunehmen. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden des Ausschusses.

§6
Gültigkeit der Kaiserordnung
Die Kaiserordnung tritt am 27.03.2010 durch Beschluss des Vorstandes in Kraft. Sie bleibt bis zur Verabschiedung einer neuen Kaiserordnung gültig.

Rathenow, 27.03.2010