Mitgliedschaft und Beitragsordnung

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Jedes Mitglied der Rathenower Schützengilde ist zur jährlichen Beitragszahlung verpflichtet.

Der Beitrag wird durch die Schützengilde, entsprechend §5 der Satzung, als Anhang erhoben.

Der Beitrag ist jährlich bis zum 31. März zu entrichten. Wer seinen Beitrag bis zum 30. September des Kalenderjahres trotz zweimaliger kostenpflichtiger Mahnung in Höhe von 5,- €  nicht bezahlt, wird bis zur Zahlung von Vereinsaktivitäten ausgeschlossen.

Säumige Beträge können nach dem Mahnverfahren auf Vorstandsbeschluss auf dem Rechtsweg eingetrieben werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom säumigen Mitglied zu zahlen.

Ist ein Mitglied zwei Jahre mit den Beiträgen in Verzug, kann der Vorstand den Ausschluss des säumigen Mitglieds beschließen. Noch offene Beitragsforderungen bleiben davon unberührt.

In begründeten Ausnahmefällen können Mitglieder der Gilde mit schriftlichem Antrag beim Vorstand eine Ratenzahlung beantragen.

Mitgliedsbeiträge:

Beitrag Sportschützen
(inklusive 15,- € Investitionsumlage und 15,- € Königsklasse)

Beitrag Ehepaar Sportschützen
(inklusive 15,- € Investitionsumlage und 15,- € Königsklasse)

Beitrag Kinder + Jugendliche (12-14 Jahre)

Beitrag Jugendliche (15-18 Jahre)

Beitrag Azubi + Studenten (bis 23 Jahre)

Beitrag Partnerverein Rendsburg

160,- €


260,- €

 

50,- €

60,- €

80,- €

25,- €

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Jedes Mitglied ab 18 Jahre hat im Kalenderjahr zur Pflege und Erhaltung der Gildeanlagen Arbeitsstunden zu erbringen.
Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen wird von der Gilde eine Gebühr lt. Anhang der beitragsordnung erhoben.

Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person ab 18 Jahre 150,- € und für Azubis und Studenten 60,- €.

Die Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Wirkung vom 20.01.2024 in Kraft. Die Beitragsordnung vom 25.01.2020 wird außer Kraft gesetzt.

Rathenow, den 20.01.2024

gez. Günter Segebrecht
(Präsident der Gilde)

Hier die Mitgliedschaft und Beitragsordnung zum Download als .pdf: